Н. А. Царенкова, Л. Р. Шабайкина
ПРАВО В ПОВСЕДНЕВНОЙ ЖИЗНИ
RECHTSFÄLLE AUS DEM ALLTAG
Учебное пособие
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Информация о книге
УДК 34(031.021.4)
ББК 81.2Нем-9
Ц18
Авторы:
Царенкова Н. А. – лингвист, юрист, доцент кафедры иностранных языков Московского государственного юридического университета имени О. Е. Кутафина (МГЮА), бывший стипендиат Германской службы академических обменов (DAAD), программа «Иммануил Кант», стипендиат немецкого культурного центра им. Гете;
Шабайкина Л. Р. – лингвист, доцент кафедры иностранных языков Московского государственного юридического университета имени О. Е. Кутафина (МГЮА), бывший стипендиат Германской службы академических обменов (DAAD), программа «Иммануил Кант», стипендиат немецкого культурного центра им. Гете.
Данное учебное пособие предназначено для учащихся юридических факультетов и представителей юридических профессий, изучающих немецкий язык для профессиональных целей. Пособие построено в соответствии с современными требованиями методики преподавания иностранных языков. Цель учебного пособия – развитие коммуникативных навыков профессионального общения, осуществляемого в устной и письменной формах.
УДК 34(031.021.4)
ББК 81.2Нем-9
© Царенкова Н.А., Шабайкина Л.Р., 2015
© ООО «Проспект», 2015
Предисловие
Предлагаемое учебное пособие предназначено для учащихся юридических факультетов и представителей юридических профессий, изучающих немецкий язык для профессиональных целей. Данное учебное пособие ориентировано в первую очередь на дальнейшее развитие юридического немецкого языка и не является введением в специальность «юриспруденция». Учебное пособие предусматривает обучение лиц с уровнем языковой подготовки В2, C1, в соответствии с Европейской системой оценки языковой компетенции.
Целью данного учебного пособия является углубление знаний профессионального (юридического) немецкого языка и расширение всех навыков и видов речевой деятельности в данной области.
Учебное пособие состоит из 10 модулей, которые посвящены проблемам в области частного и публичного права, рассматриваются вопросы гражданско-процессуального, трудового, уголовного, обязательственного, финансового права, а также вопросы права, регулирующего имущественный наем.
Тексты, содержащие различные случаи из судебной практики, располагают к дискуссии по предложенной проблематике. Упражнения разработаны в соответствии с коммуникативной методикой и рассчитаны на профессионально-ориентированные ситуации общения, осуществляемые в устной и письменной формах.
В конце учебного пособия приведены статьи из текстов законов, которые особенно важны для понимания проблематики, рассматриваемой в текстах.
Мы желаем Вам приятных занятий с учебным пособием «Право в повседневной жизни»!
Авторы
Vorwort
Liebe Lernende, liebe Lehrende, das hier vorliegende Material ist für sprachliche Weiterbildung an Juristen (Studierende der juristischen Fakultäten, Studienbewerber, Praktiker u.a.), und nicht als Einführung in das Studium der Rechtswissenschaften gedacht. In erster Linie geht es um fachbezogene Spracharbeit. Das Sprachniveau der Studierenden: B2, C1.
Wie ist „Rechtsfälle aus dem Alltag“ aufgebaut?
Module
„Rechtsfälle aus dem Alltag“ ist in 10 Module zu den wichtigsten Rechtsgebieten unterteilt.
§ Gesetzestexte, die das Thema des Moduls einführen.
A/B Texte: Rechtsfälle
Aufgaben vor dem Lesen
<-> Aufgaben während des Lesens
Aufgaben nach dem Lesen
Im Infokasten stehen zusätzliche Hintergrundinformationen.
Anekdoten
Sprachliche Hilfen für das Gespräch
@ Die Links zeigen Ihnen, wo Sie im Internet weitere Informationen bekommen können.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Arbeit!
Die Verfasser
Modul I
Thema: Allgemeines Privatrecht
Text A.
Kauf = Eigentumserwerb?
Aufgaben vor dem Lesen
1. Was ist der Kaufvertrag? Überlegen Sie sich das!
2. Welche Vertragstypen kennen Sie?
3. Lesen und übersetzen Sie die folgenden Artikel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch!
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
§ 929 Einigung und Übergabe
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
§ 446 Gefahr- und Lastenübergang
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und er trägt die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Kauf = Eigentumserwerb?
Irrtum:
Was ich gekauft habe, gеhört тir.
Richtig ist:
Der Kauf einer Sache verschafft deт Käufer пoch kein Eigentuт daran.
Jeder meint zu wissen, was ein „Kauf“ ist. Sсhliеßliсh kauft man fast jeden Tag irgendwelche Dinge. Jurastudenten im ersten Semester sind daher in der Regel reichlich verblüfft, wenn sie feststellen, dass das, was auch sie bisher unter „kaufen“ verstanden haben, wenig mit der juristischen Wirklichkeit zu tun hat.
Den wenigsten Menschen ist klar, dass der Kauf einer Sache an sich noch nicht dazu führt, dass einem die Sache auch gehört. Dies liegt an einer Besonderheit im deutschen Recht – dem so genannten Abstraktionsprinzip. Wer etwas kauft, erwirbt an der Kaufsache noch kein Eigentum. Er verpflichtet sich nur für die Zukunft, den Kaufpreis zu bezahlen und die Kaufsache abzunehmen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verkäufer dazu, dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen. Der Kauf ist schon abgeschlossen, wenn diese gegenseitigen Verpflichtungen vereinbart worden sind. An der Eigentumslage hat sich dadurch jedoch noch nichts geändert.
Was nach dem Kauf folgt, sind zwei ganz neue, аbstrakte Rechtsgeschäfte, mit denen die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt werden. Im so genannten Erfüllungsgeschäft übergibt der Verkäufer die Kaufsache und einigt sich mit dem Käufer über den Eigentumsübergang. Im Gegenzug übergibt der Käufеr das Geld und übereignet es dem Verkäufer. Das deutsche Recht trennt also zwischen dem so genannten Verpflichtungsgeschäft (dem Kаuf) und den nachfolgenden Rechtsgeschäften (dem Eigentumsübergang аn der Kaufsache und аn dem Geld).
Diese Trennung ist juristischen Laien zumeist nicht klar. Sie abstrahieren nicht zwischen Kaufvertrag und Erfüllungsgeschäft, weil diese in der Praxis meistens zeitlich eng beieinander liegen und deshalb als eine Einheit erscheinen. Man stellt sich daher zum Beispiel einen Brötchenkauf in der Bäckerei einfach so vor: Der Kunde äußert den Wunsch, drei Brötchen zu kaufen, gibt der Verkäuferin Geld und erhält die Brötchen.
Rein rechtlich aber ist in diesem Beispiel viel mehr passiert, als es scheint. Es liegen nämlich gleich drei Rechtsgeschäfte vor: der Brötchenkauf, die Übеrеignung der Brötchen und die Übеrеignung des Kaufpreises.
Im Kaufvertrag haben sich Käufer und Verkäufer lediglich darüber geeinigt, dass die Brötchen zu einem bеstimmten Preis übereignet werden sollen. Der Kauf ist daher spätestens in dem Moment abgeschlossen, als die Verkäuferin drei bestellte Brötchen in die Tüte packt. Denn damit nimmt sie das Kaufangebot des Kunden („Drei Brötchen bitte!“) аn.
Der Käufer hat die Brötchen nun zwar schon gekauft. Sie gehören ihm aber noch nicht. Denn dazu ist noch das Erfüllungsgeschäft nötig: Die Verkäuferin übergibt und übereignet dem Käufer die Brötchen, der Käufer übergibt und übereignet ihr das Geld.
Bei einem Brötchenkauf ist die Unterscheidung zwischen Kauf und Erfüllungsgeschäft in der Praxis natürlich wenig bedeutsam. In anderen Fällen ist der Unterschied schon wichtiger. Wer zum Beispiel einen Kaufvertrag über ein Auto unterzeichnet, hat das Auto zwar schon gekauft, es gehört ihm aber noch nicht. Eigentum erwirbt er – im Regelfallerst dann, wenn ihm das Auto auch tatsächlich übergeben und übereignet wird. Und das kann einige Zeit dauern. Wenn das Auto in dieser Zeit vor der Übergabe beschädigt oder sogar zerstört wird, dann muss der Verkäufer diesen Schaden tragen, obwohl er das Auto schon verkauft hat.
Vokabelhilfe:
verblüffen (mit D., durch A.) (te-t) ошеломлять, озадачивать, поражать (чем-либо)
feststellen (te-t) устанавливать, констатировать, определять
Besonderheit f =, -en особенность
Abstraktionsprinzip n принцип абстракции (в некоторых институтах гражданского права)
Kaufpreis m покупная цена
Kunde m – n, – n покупатель; клиент
Rechtsgeschäft n юридическая сделка
abstrahieren vt (te-t) абстрагировать; обобщать
Verpflichtung f =, -en 1) обязанность 2) обязательство
Laie m – n, – n неспециалист, дилетант
Übereignung f =, -en передача (имущества) в чью-л. собственность; отчуждение (имущества) в пользу кого-л.
Erfüllungsgeschäft n распорядительная сделка (по погашению долга)
Schaden m – s, Schäden 1) вред, ущерб; имущественный вред 2) убыток, потеря
Aufgaben während des Lesens
1. Ergänzen Sie die Sätze!
1. Jeder meint zu wissen, was ein… ist.
2. Dies liegt an einer Besonderheit im deutschen Recht – dem so genannten…
3. Im so genannten Erfüllungsgeschäft übergibt der Verkäufer die… und einigt sich mit dem… über den Eigentumsübergang.
4. Der Kauf ist daher spätestens in dem Moment…, als die Verkäuferin drei bestellte Brötchen in die Tüte packt.
5. Wer zum Beispiel einen Kaufvertrag über ein… unterzeichnet, hat das Auto zwar schon gekauft, es gehört ihm aber noch nicht.
2. Markieren Sie, ob die Sätze richtig oder falsch sind!
Aufgaben nach dem Lesen
1. Vervollständigen Sie die Sätze!
1. Wer etwas kauft,
2. Wer zum Beispiel einen Kaufvertrag über ein Auto unterzeichnet, hat das Auto zwar schon gekauft,
3. Der Kunde äußert den Wunsch, drei Brötchen zu kaufen,
4. Den wenigsten Menschen ist klar, dass der Kauf einer Sache an sich noch nicht dazu führt,
5. Im Kaufvertrag haben sich Käufer und Verkäufer lediglich darüber geeinigt,
a) es gehört ihm aber noch nicht.
b) erwirbt an der Kaufsache noch kein Eigentum.
c) dass einem die Sache auch gehört.
d) gibt der Verkäuferin Geld und erhält die Brötchen.
e) dass die Brötchen zu einem bеstimmten Preis übereignet werden sollen.
2. Lesen Sie den Kaufvertrag und übersetzen Sie ihn! Achten Sie auf die angegebenen Formulierungen, die nötig sein können!
KAUFVERTRAG
(über sukzessive Lieferung beweglicher Sachen)
Zwischen der Firma. . . . .
mit Sitz in. . . . .
– im folgenden Käufer genannt -
und
der Firma. . . . .
mit Sitz in. . . . .